1. Aktuelles zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer // 06.10.2025 oder 09.10.2025
Bitte melden Sie sich für einen Online-Termin an:
Erfüllt mit 2,0 Std. die Voraussetzung zur Pflichtfortbildung von Fachberatern für Immobilienbesteuerung!
Auszug aus dem Seminarprogramm:
Aufbauend auf den durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) eingeführten Änderungen in der Grundbesitzbewertung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer vermittelt dieses Seminar praxisnahe Anwendungshinweise. Im Mittelpunkt stehen die Neuerungen zur Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken im Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Ergänzend dazu werden spezielle Bewertungsfragen, wie die Bewertung von Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, verständlich und kompakt dargestellt. Auch aktuelle Entwicklungen, wie die stärkere Marktanpassung, erweiterte Dokumentationsanforderungen und die praktische Umsetzung der Vorgaben aus den relevanten Schreiben der Finanzverwaltung, werden behandelt. Ziel ist es, den Teilnehmern eine solide Grundlage für die sichere Anwendung der Regelungen zu bieten.
Seminargebühr: Die Seminargebühr beträgt 195,00 € zzgl. gesetzl. USt und schließt das Seminarskript in digitaler Form ein.
Rücktritt:
Die Teilnahmegebühr (s. Seminargebühr) wird auch dann erhoben, wenn eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt und ist im Voraus zu entrichten. Melden Sie sich bitte nur dann an, wenn Sie auch tatsächlich an dem Seminar teilnehmen werden! Nicht in Anspruch genommene reservierte Seminarplätze gehen anderen Interessenten verloren. Es gelten die unter „Organisation“ dargestellten Regeln. Anmeldebestätigung und Rechnung erfolgt nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Rücktritt von der Seminaranmeldung ist bei Zahlung einer Bereitstellungsgebühr in Höhe von 20 % der Seminargebühr pro Person und Zusendung einer schriftlichen Rücktrittserklärung bis 3 Tage vor dem Seminartermin möglich. Danach ist die volle Seminargebühr fällig. Die IBG PRIVATES INSTITUT FÜR BERATUNG IM GESUNDHEITSWESEN GMBH hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Referenten) Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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